Ziegenlexikon
Die Ziegenhaltung wurde im dicht besiedelten, landwirtschaftlich intensiv genutzten Deutschland, in Nischen gedrängt. Nach gall01 gibt es in dieser Zeit im wesentlichen vier Haltungsformen.
Haltungsformen für Ziegen
Das Bundesnaturschutzgesetz sorgte durch seine Anforderung, natürliche als auch historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, für eine weitere Nutzungsform von Ziegen. 1987 trat die novellierte Fassung des Arten- und Biotopschutzes in Kraft, nachdem grundsätzlich auch Trockenrasen, Borstgrasrasen, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Salzwiesen, Moore und Sümpfe zu erhalten sind. Im Rahmen dieser Anforderungen gewinnt der Einsatz von Ziegen zunehmend an Bedeutung. So schreibt glavac83, dass die Entstehung und die Ausgestaltung mitteleuropäischer Kalkmagerrasen für einen Zeitraum von 5000 Jahren in engem Zusammenhang mit der Ziegenbeweidung stand. In den 90-er Jahren dokumentieren zahlreiche Studien den erfolgreichen Einsatz von Ziegen zur Kontrolle von Weideunkräutern wie Besenginster (Cytius scoparius), Binsen (Juncus effusus), Brennesseln (Urtica spp.), Disteln (Cirsium spp.), Krauser Ampfer (Rumex crispus), Stechginster (Ulex spp.) oder Leptospermum soparium) schröder95. Als intermediäre Spezies in Bezug auf das Fressverhalten (Gras-/Buschfresser), werden Ziegen zunehmends in der Landschaftspflege eingesetzt, so das eine weitere öffentlich geförderte Haltungsform für Ziegen entsteht.
Für 2004 schätzt man den Bestand der in Deutschland gehaltenen Ziegen auf 170 000 Tiere. Das sind 6,3 % mehr, als 2003. Größere Herden sind jedoch auch 2004 kaum zu finden, so dass die von gall01 aufgeführten Haltungsformen dominieren und der Ziegenhaltung als landwirtschaftlicher Betriebszweig wenig Bedeutung zukommt.